FÜR MANDANTEN
Die elektronische Rechnung zwischen zwei oder mehr Unternehmen wird ab dem 1.1.2025 Pflicht.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Es handelt sich um ein Dokument, das ein PDF-Dokument und XML-Datei kombiniert. Durch die Definitionsänderung gilt eine einfache PDF-Rechnung, die per Mail versendet wurde, ab dem 1.1.2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.
Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands für die deutsche Wirtschaft sieht der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vor. Bis Ende 2025 dürfen Rechnungen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin als Papierrechnung übermittelt werden. Im Zeitraum 2026 bleiben die Regelungen gleich, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Rechnungssteller einen maximalen Vorjahresumsatz von 800.000 € erwirtschaftet hat.
Ab 2027 werden Papierrechnungen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Ab 2028 sind dann ausschließlich Rechnungen, die den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen, erlaubt.
Wir empfehlen schon jetzt, ein E-Mail-Postfach für den E-Rechnungsempfang einzurichten. Unsere lautet rechnung@ihr-digitaler-steuerberater.de.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
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