Wer gemeinnützig ist, genießt umfassende Privilegien:
- Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit die gemeinnützige Körperschaft keinen sog. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält
- Befreiung von der Grundsteuer (nicht aber per se von der Grunderwerbsteuer!)
- Berechtigung zur Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden
- Möglichkeit der Gewährung der steuerfreien Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Vereinsbesteuerung
Egal ob Sport oder TheaterVereinsbesteuerung
Unsere Gesellschaft ist spezialisiert auf Gemeinnützigkeitsrecht.
Wir haben die Zusatzqualifikation „Zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht“ erfolgreich absolviert.
Wir stehen mit allen Fragen rund um die Vereinsbesteuerung mit Rat und Tat zur Seite.
gemeinnützige GmbH's
Wir helfen beim Thema Gemeinnützigkeit weitergemeinnützige GmbH's
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